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Vorsorge - Was kann ich heute schon regeln ?

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Wer denkt schon, wenn es ihm gut geht, dass sich von heute auf morgen alles ändern könnte?

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Lage bringen, in der einem selbstbestimmtes Handeln verwehrt ist und wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können.

Und auch ohne Unfall oder schwere Krankheit ist es nicht jedem vergönnt, auch in der späten Lebensphase noch alles selbstständig regeln oder veranlassen zu können.

  • Was wird, wenn ich auf die Fürsorge anderer angewiesen bin ?
  • Wer handelt für mich, wer entscheidet ? - Verwandte, Freunde oder Fremde ?
  • Wie werden Sie entscheiden ? - Für häusliche Pflege oder ein Pflegeheim ?
  • Für eine Operation, für lebensverlängernde Maßnahmen, oder dagegen ?

Bedenken Sie ! Auch Angehörige können in diesen Fällen nicht automatisch für Sie entscheiden.

Denn auch Ehegatten, verpartnerte Personen oder volljährige Kinder können nur mit Vollmacht - mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung - oder als gerichtlich bestellte Betreuer für Sie handeln.

Wenn Sie Vorsorgeregelungen für sich treffen möchten, können Sie

  • den privatrechtlichen Weg mittels einer selbstverfügten Vorsorgevollmacht nutzen. Dabei bevollmächtigen Sie eine von Ihnen ausgewählte Person, in Ihrem Auftrag zur Regelung bestimmter Aufgaben tätig zu werden, für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.

  • den gerichtlich kontrollierten Weg mittels einer Betreuungsverfügung nutzen. Dabei bestimmen Sie die Person, die das Betreuungsgericht im Bedarfsfall als Ihren gesetzlichen Betreuer bestellen soll.

Zunehmend an Bedeutung gewinnt auch die Patientenverfügung. Hier können Sie gegenüber Angehörigen, Freunden, Ärzten, Bevollmächtigten oder Betreuern, Wünsche und Wertvorstellungen für eine künftige ärztliche Versorgung, z.B. in Bezug auf lebensverlängernde bzw. lebenserhaltende Maßnahmen, äußern.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Mail