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Patientenverfügung

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Die Patientenverfügung ist ein in gesunden Tagen vorsorglich verfasstes Schriftstück, welches Wünsche und Wertvorstellungen für die zukünftige ärztliche Versorgung oder für die ethisch-medizinische Gestaltung des letzten Lebensabschnittes enthält.

Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes wurde die Patientenverfügung im Betreuungsrecht verankert.

Seit dem 01. September 2009 ist damit durch gesetzliche Regelung klargestellt, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Lebenssituationen sind damit verbindlich, wenn durch diese Festlegung der Patientenwille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen eindeutig und sicher festgestellt werden kann.

Zugleich ist gewährleistet, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifel über den Patientenwillen ein Gericht als neutrale Instanz entscheidet.

Mittlerweile existiert eine Fülle verschiedenster Vordrucke und Formulare zur Erstellung einer Patientenverfügung, die meist nur noch unterschrieben werden müssen.

Diese Dokumente sind oft sehr knapp und nicht detailliert formuliert, so dass sie möglicherweise im Bedarfsfall von Ihren Angehörigen und den behandelnden Medizinern als unzureichend betrachtet werden.

Um der aktuellen Gesetzeslage zu entsprechen empfehlen wir Ihnen daher, Ihre Patientenverfügung individuell nach Ihren persönlichen Wünschen und Wertvorstellungen zu verfassen.

Eine Broschüre, die Sie dabei als Formulierungshilfe verwenden können, stellt das Bundesjustizministerium auf seinen Internetseiten zur Verfügung.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Mail

Die Broschüre des Bundesjustizministeriums und die dazu gehörenden Textbausteine für eine individuelle Patientenverfügung finden Sie auch im Bereich Formulare und Broschüren unserer Homepage.